Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Aufgabe

Die Tennisschule Netzroller GbR, Lepsiusstr. 6, 12163 Berlin, (nachfolgend „Tennisschule“ genannt), fördert die sportliche und tennisspezifische Bildung und Erziehung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. Die tennisspezifische Ausbildung erfolgt in Anlehnung an den Strukturplan und das Lehrplanwerk des Deutschen Tennisbundes (DTB) und des Verbandes Deutscher Tennislehrer (VDT).

2. Allgemeines

2.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend AGB genannt, gelten für die vertraglichen Beziehungen zwischen der Tennisschule Netzroller und der/dem Teilnehmer/in bzw. ihrer/ihrem/seiner/seinem gesetzlichen Vertreter/in, nachfolgend Schüler/in genannt.
2.2 Die Rechtsbeziehung zwischen der Tennisschule und dem/der Schüler/in ist privatrechtlicher Natur und in einem Unterrichtsvertrag/Onlinebuchung geregelt. Der Unterrichtsvertrag kann durch Onlinebuchung geschlossen werden. Mit Buchung entsteht ein Dienstvertrag (Abo) mit der Tennisschule.
2.3 Einbeziehung der AGB: Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle im Zusammenhang mit der Tennisschule geschlossenen Verträge. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie durch die Tennisschule schriftlich bestätigt werden.
2.4 Sollte eine Bestimmung des Unterrichtsvertrages oder dieser AGB ungültig sein, so bleibt die Wirksamkeit des Vertrages und aller anderen Bestimmungen der AGB hiervon unberührt.

3. Unterrichtsangebot / Leistungsangebot

3.1 Das Unterrichtsangebot gliedert sich in einen Kernbereich und einen Projektbereich. Die Tennisschule kann weitere Unterrichtsangebote entwickeln, die sie dem Kern- oder Projektbereich zuordnet.
3.2 Der Kernbereich umfasst das fortlaufende Unterrichtsangebot in den Sparten „Einzel-Training (Abo)”, "Duo-Training (Abo)", „Gruppen-Training (Abo)”, „Kinder U10 (Abo)“, „Studenten U27 (Abo)“, „Rentner / Azubis (Abo)“ etc. Die Angebote im Einzelnen mit den jeweiligen Altersstufen, Regelteilnehmerzahlen, Kursdauer und Unterrichtszeiten und die Höhe der Entgelte sind dem jeweiligen "Unterrichtsprogramm" und dem gültigen „Tarif zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen” zu entnehmen.
3.3 Im Projektbereich werden Kurse und Workshops von begrenzter Dauer angeboten. Die Entgelte und Bedingungen für Workshops und Kurse werden von der Geschäftsführung der Tennisschule festgelegt und sind dem jeweiligen Kursprospekt oder auf der Internetseite zu entnehmen.
3.4 Größere Gruppen (mehr als 10 Personen) werden nur bei Vorliegen besonderer Umstände, z.B. Schulklasse o.ä. und nach gesonderter schriftlicher Vereinbarung unterrichtet.

4. Anmeldungen (Abo)

4.1 Anmeldungen können schriftlich oder durch Onlinebuchung erfolgen. Die Tennisschule stellt entsprechende Anmeldeformulare bzw. Buchungsformulare (online) zur Verfügung. Mit Buchung (online) gilt der Vertrag als geschlossen. Eine Buchungsbestätigung (online) wird automatisch nach getätigter Buchung per E-Mail an die im Buchungsformular angegebene E-Mail-Adresse versandt. Der Bucher hat Sorge dafür zu tragen, dass eine Terminierung seiner Stunden möglich ist. Erst ab "Gewünschter Einstieg" fallen Entgelte an: Entweder sofort nach Anmeldung "vorzeitig (untersaisonal)" oder später nach Anmeldung "zu Saisonbeginn". Durch Anmeldung entsteht zudem ein Mietvertrag/Abo über die Anmietung von Tennis(hallen)plätzen. Es gilt der aktuelle Gebührenkatalog zur Anmietung von Tennis(hallen)plätzen (Abopreis) bei den jeweiligen Vereinen. Mit Anmeldung sind drei oder mehr mögliche Trainingstage (Montag bis Sonntag) mit unterschiedlichen Trainingszeiten (Zeitspanne größer(>) 3 Std. je Tag) anzugeben (z.B. Mo.-Do. zw. 17-23 Uhr), damit eine adäquate Einteilung für die jeweilige Saison bzw. Folgesaison erfolgen kann. Gibt der Bucher unzureichende Trainingszeiten an, steht es der Tennisschule frei den Bucher in ihrem Ermessen frei einzuteilen. In der Wintersaison kann grundsätzlich kein 90 Min. Training angeboten werden. Die Trainingszeit wird auf 60 Min. verringert oder nach Vereinbarung auf 120 Min. angehoben. Die Unterrichtseinheiten beginnen in der Wintersaison zur vollen Stunde. Kann die Tennisschule keinen passenden Trainingstermin finden (z.B. keine Verfügbarkeit belegbarer Tennisplätze), steht der Tennisschule ein außerordentliches fristloses Kündigungsrecht zu.
4.2 Schüler/innen (SuS) haben keinen Anspruch auf Unterricht durch eine bestimmte Lehrkraft oder/und auf einen bestimmten Unterrichtsort der Tennisschule. Eine Vereinsmitgliedschaft im Tennisklub ist nicht zwingend erforderlich und für das Tennistraining der Tennisschule nicht verbindlich bzw. relevant (nicht Vertragsgegenstand für das Tennistraining). Die Tennisschule ist für Mitgliedsbeiträge die evtl. an den jeweiligen Verein geleistet werden müssen nicht haftbar.
4.3 Die Tennisschule ist bei zu geringen Teilnehmerzahlen berechtigt, eine Gruppe neu zusammenzustellen, zwei Kurse an einem Ort zusammenzufassen oder die Unterrichtszeit unter Anpassung der zu zahlenden Entgelte zu verkürzen. Dies gilt auch wenn die Teilnehmerzahl während eines laufenden Gruppenangebotes abnimmt oder zunimmt. Sollte die geplante Teilnehmerzahl nicht zustande kommen, so gilt automatisch das Entgelt für die jeweils entstandene Teilnehmerzahl gem. „Tarif zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen”. Bei Abweichung der Teilnehmerzahl von mehr als 2 Personen bei einer gewünschten Gruppengröße >4 Personen, steht beiden Vertragsparteien für diesen Fall ein außerordentliches fristloses Kündigungsrecht zu. Kommt während eines laufenden Gruppenangebotes (>=3 Pers.) 1 Person hinzu, werden keine Ausgleichszahlungen getätigt. Vergrößert sich das laufende Gruppenangebot (>=3 Pers.) um 2 oder mehr Personen, wird eine Ausgleichszahlung vorgenommen. Die Tennisschule ist nicht verpflichtet bei einem laufenden „Gruppen-Training” (2-5 Personen) in Anwesenheit nur einer Person ein „Einzel-Training” abzuhalten. Die Einzelperson der Gruppe kann auf Anfrage einen Alternativtermin wahrnehmen. Die Tennisschule ist berechtigt "Schnupperern" die Möglichkeit anzubieten, in einem laufenden Gruppen- oder Einzeltraining kostenfrei bis zu 3 Mal teilzunehmen.
4.4 Ein gebuchtes Einzel- oder Gruppentraining ist nur nach schriftlicher Vereinbarung übertragbar. Ein außerordentliches Kündigungsrecht aufgrund eines Umzugs ist ausgeschlossen.
4.5 Trainingsstunden dürfen nur in Tennisbekleidung und Tennisschuhen angetreten werden. Die Tennisplätze in der Tennishalle dürfen nur mit den dem Hallenbelag entsprechenden Schuhen betreten werden.
4.6 Mögliche Erkrankungen oder andere gesundheitliche Beschwerden müssen der Tennisschule vorab schriftlich mitgeteilt werden.

5. Kündigung des Unterrichts (Abo)

5.1 Zeitlich befristete Angebote wie Tenniscrashkurse oder Workshops (z.B. Wochenkurse, Wochenendkurse, Ferienkurse und Tenniscamps) enden ohne Kündigung mit der für sie vorgesehenen Kurs- oder Workshopdauer. Bei diesen Angeboten scheidet eine ordentliche Kündigung aus. Hierunter fallen auch Schnupperstunden.
5.2 Die Laufzeit des Vertrages (Onlinebuchung (Abo)) beträgt eine oder zwei Saisons (eine Saison: = sechs Monate. Sommersaison: 15.04.-14.10.; Wintersaison: 15.10.-14.04.). Eine Sommer- oder Wintersaison kann sich aufgrund externer oder interner Umstände (z.B. Schlechtwetter, Krankheit, abweichende Öffnungszeiten der Plätze etc.) um maximal 4 Wochen verlängern oder verkürzen. Verträge die über eine Saison oder zwei Saisons geschlossen werden, enden nach Ablauf automatisch zum Ende der jeweiligen Saison ohne dass es einer Kündigung bedarf. Bei einer untersaisonalen Buchung (Buchung erfolgt während einer laufenden Saison) endet der Vertrag frühestens zum Ende der jeweiligen Folgesaison. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt sechs Monate bei einer Buchung zu Saisonbeginn.
5.3 Die Tennisschule entscheidet in besonderen Fällen (z.B. bei längerfristigen Erkrankungen, die eine ganze Sommer- oder Wintersaison andauern), auf Antrag des Schülers über Ausnahmeregelungen oder zeitweilige Beurlaubungen des Schülers. Verletzungen, Krankheiten oder sonstige Beeinträchtigungen hat der Schüler unverzüglich durch ein ärztliches Attest nachzuweisen. Soweit möglich, verlängert sich der Unterrichtsvertrag um den Zeitraum des Unterrichtsausfalls. Die Zahlungspflicht gegenüber der Tennisschule und dem jeweiligen Verein bleibt bestehen. Die Tennisschule ist berechtigt bei einem längerfristig bedingten Ausfall durch Krankheit dem Schüler kostenfrei* Nachholtermine (Gruppen-Training) anzubieten oder einen Kurs mit geringerem Beanspruchungsprofil nahezulegen (*Hallengebühren sind von dieser Regelung ausgeschlossen). Ein Aufhebungsvertrag für das Tennistraining bedarf der Schriftform.
5.4 Bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen gegen diese AGB kann die Tennisschule den Unterrichtsvertrag fristlos kündigen.
5.5 Änderungsanträge (z.B. Unterrichtstag, Unterrichtszeit, Unterrichtsumfang, Gruppengröße, Urlaubssemester (Student), saisonales Pausieren etc.) für die Folgesaison sind in Textform bis 30.06. bzw. 31.12. (Mitteilungsfristen) einzureichen. Geht der Tennisschule kein Änderungsantrag zu, werden die Unterrichtseinheiten unverändert aus der laufenden Saison fortgesetzt. Die Tennisschule ist bemüht den Änderungsanträgen nachzukommen, übernimmt aber keine Gewähr dafür, dass diesen entsprochen werden kann. Tritt der Fall ein, dass einem Änderungsantrag nicht entsprochen werden kann, gilt die ursprünglich vereinbarte(n) Unterrichtszeit(en) bzw. Unterrichtseinheit(en). Änderungsanträge werden von der Tennisschule bestätigt. Mit Bestätigung eines Urlaubssemesters oder eines saisonalen Pausierens (Sommer- oder Wintersaison) verlängert sich das Vertragsverhältnis um mindestens eine weitere Sommer- oder Wintersaison nach der Pausierung. Ein längeres Ruhen des Vertragsverhältnisses über eine Sommer- oder Wintersaison hinaus ist nur aus wichtigem Grund möglich (z.B. Schwangerschaft). Das Vertragsverhältnis verlängert sich um den Zeitraum des aus wichtigem Grund resultierenden eingereichten Pausierungszeitraums.
5.6 Mit (stillschweigender/mündlicher/schriftlicher) Vertragsverlängerung (nach Auslaufen des Vertrages), einer Vertragsänderung bzw. Vertragsanpassung gilt der Unterrichtsvertrag mit der Tennisschule unter Einbeziehung dieser AGB Fassung als neu geschlossen. Für die Mindestlaufzeit des Vertrages (eine Saison) gilt entsprechend 5.2 dieser AGB Fassung.

6. Unterrichtsjahr und Ferienregelung (Abo)

6.1 Das Schuljahr der Tennisschule ist in Sommer- und Wintersaison gegliedert. Wetterbedingt kann sich eine Saison verkürzen oder verlängern. Die Saisonzeiträume und die Bespielbarkeit der verfügbaren Tennisplätze werden zudem vom jeweiligen Verein festgelegt.

  • Sommersaison: Ca. 15. April bis 15. Oktober
  • Wintersaison: Ca. 15. Oktober bis 15. April

Für die Tennisschule gilt die Allgemeine Ferienordnung für die öffentlichen Schulen des Landes Berlin mit Ausnahme der Regelung über die beweglichen Ferientage. An der Tennisschule gibt es keine beweglichen Ferientage.
6.2 Für Schüler findet in den Schulferien und an Feiertagen das Training nur nach Vereinbarung statt.
6.3 Im Erwachsenenunterricht, aber auch beim Mutter-Kind bzw. Vater-Kind Training findet das Training durchgängig außer an Feiertagen statt.
6.4 Der Tennisschule stehen mindestens 4 Wochen Betriebsferien pro Saison zu. Die Tennisschule ist berechtigt in ihrem Ermessen nach rechtzeitiger Bekanntgabe auch während der Berliner Schulferien (aktuelle Ferienordnung) für alle SuS Ferienzeiten einzulegen. Während der Ferienzeiten kann die Tennisschule Vertretungsunterricht erteilen, sollten die SuS Unterrichtsentgelte für den Zeitraum der Ferienzeiten entrichtet haben.
6.5 Bei Regen oder anderweitigen Vorkommnissen (Verbandsspiele, Turniere etc.) wird der Unterricht in der Sommersaison gegen Hallenaufpreis in die Halle verlegt. Ist kein Hallenplatz verfügbar, wird der Unterricht in Form eines Alternativprogramms (z.B. Konditionstraining, Theorieunterricht oder sporttherapeutischer Dienst) abgehalten.

7. Entgeltordnung / Zahlungsmodalitäten (Abo)

7.1 Die Höhe der Unterrichtsentgelte und die Zahlungsmodalitäten regelt der gültige „Tarif zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Tennisschule Netzroller”. Die dargestellte Preisliste dient der Information und stellt keine Endpreise dar. Es gilt die aktuelle (Abo-)Preisliste des jeweiligen Vereins zur Anmietung von Tennisplätzen (Hallen- und Freiplätzen). Es gelten abweichende Hallenpreise für Mitglieder und Nichtmitglieder des jeweiligen Tennisvereins. Aktuelle Preise sind auf der Internetseite des jeweiligen Vereins einzusehen. Ein Abo umfasst in der Sommersaison in der Regel 26 Trainingswochen, ebenso in der Wintersaison. Abhängig von Trainingseinstieg (Zeitpunkt) und Trainingskonstellation (Gruppentraining, Einzeltraining, Trainingszeiten etc.) wird der Saison-Paketpreis (Abo-Preis = Summe aller veranschlagten Trainingseinheiten aus einer Saison) (inkl. Platzmiete) berechnet bzw. aufsummiert und in Rechnung gestellt. Dem Abonnent (Bucher) werdern somit in der Sommersaison in der Regel maximal 26 Trainingswochen und in der Wintersaison in der Regel maximal 26 Trainingswochen aufsummiert berechnet und im "Paket" in Rechnung gestellt (bitte beachten: Vereinsabhängig können die Saisonzeiträume unterschiedlich lang ausfallen; z.B. Sommersaison 22 Trainingswochen - Wintersaison 30 Trainingswochen. Die Tennisschule hat hierauf keinen Einfluß. Es gelten die festgelegten Saisonzeiträume des jeweiligen Vereins.). Aus der Rechnung für ein Saison-Abo ("Paketpreis") ist somit eine Gesamtsumme für Trainerhonorar und eine Gesamtsumme für Platzgebühren zu entnehmen. Die ausgewiesene Endsumme (Endpreis) besteht somit meistens aus zwei Rechnungspositionen, Gesamtpreis Trainerhonorar und Gesamtpreis Platzmiete. Eine Einzelauflistung der Trainingstermine nach Datum und Einzelpreis wird somit bei einer Saison-Abo-Buchung nicht vorgenommen. Ein (1)Abo besteht somit immer aus einer Gesamtsumme (z.B.: 1 Hallen-Abo=Platzmiete 150€ + 1 Gruppen-Training (Abo) 4Pers.=400€; Gesamtkosten=550€).
7.2 Die Entrichtung des Trainingsentgelts erfolgt mit einmaliger Rechnungsstellung für die jeweilige Sommer- oder Wintersaison. Entgelte für Halle und Training sind i.d.R. zu Beginn einer Saison an die Tennisschule zu bezahlen. Das Trainingsentgelt kann nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung in Ausnahmefällen auch in 2 oder 3 Monatsraten bezahlt werden. Hallengebühren sind von einer Ratenzahlung ausgeschlossen.
7.3 Die (anteilige) Hallen- bzw. Platzmiete (Abo) wird i.d.R. zu Beginn jeder Saison von der Tennisschule dem Schüler separat in Rechnung (gesonderter Rechnungsposten der Tennisschule) gestellt und für den jeweiligen Verein weiterberechnet. Ein Abonnement umfasst sowohl im Sommer 26, als auch im Winter 26 Wochen (Achtung: Änderungen und Festlegungen von Saisonzeiträumen bleiben den Vereinen vorbehalten). Der Unterrichtsvertrag für das Tennistraining (Onlinebuchung (Abo)) bevollmächtigt die Tennisschule zur Buchung der Sommer- oder Winterabos für die SuS (Schüler*innen). Der (Hallen-)Nutzungsvertrag (Abo) besteht dann zwischen SuS, Tennisschule und Verein. Die Hallen- bzw. Platzkosten sind nicht erstattungsfähig (siehe Nutzungsbedingungen der Tennisvereine). Hallen- bzw. Platzkosten werden zur vollen Stunde abgerechnet. Wer ein Abo gebucht hat, kann zu jedem Termin ohne vorherige Anmeldung kommen und die Halle bzw. den Tennisplatz zu der gebuchten Zeit auch dann nutzen, wenn kein Training stattfindet (Ferien). Eine individuelle Abrechnung (anteilige Aufschlüsselung nach SuS) der Abos durch die Vereine findet nicht statt. Die Aufschlüsselung der einzelnen Kosten nach Schüler werden von der Tennisschule vorgenommen. Eine Weiterleitung der Gesamtkostenabrechnung(en) von den jeweiligen Vereinen an die SuS findet nicht statt.
7.4 Eine Trainingseinheit beträgt 60, 90 oder 120 Minuten. Innerhalb dieser Zeit erfolgt auch die erforderliche Platzpflege und ein evtl. erforderlicher Trainerplatzwechsel (z.B. bei Regen vom Freiplatz auf einen Hallenplatz).
7.5 Studenten, Azubis und Rentner erhalten mit entsprechendem Nachweis eine Ermäßigung. Der Nachweis ist bei Anmeldung in Kopie einzureichen. Andernfalls gilt der Regeltarif. Kinder U10 erhalten nur eine Ermäßigung bis zum 10. Lebensjahr. Ab 11 Jahren gilt automatisch der Regeltarif.
7.6 Die Tennisschule kann die unter dem Tab/Reiter "Tarife" ausgewiesenen Preise ("Kursgebühren") jeweils zum  15.04. (Beginn der Sommersaison) bzw. 15.10. (Beginn der Wintersaison) unter Bezugnahme auf den Lebenshaltungskostenindex anpassen. Die Preisanpassung wird dem Schüler gegenüber bis einen Monat vor Beginn der jeweiligen Saison erklärt. Dem Schüler steht ab Zugang der Preisanpassungserklärung ein Sonderkündigungsrecht von vier Wochen zu. Lässt der Schüler diese Kündigungsfrist verstreichen, wird der Vertrag mit den angepassten Preisen fortgesetzt.
7.7 Rechnungen können per E-Mail als PDF-Datei versandt werden.
7.8 Im Verzugsfall - Rechnungsausgleich erfolgt nicht binnen 10 Tagen - ist unsere Forderung mit Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz p.a. zu verzinsen. Bei Zahlungsverzug des Schülers ist die Tennisschule berechtigt, die Unterrichtsleistung bis zum vollständigen Ausgleich der Forderung(en) zu verweigern bzw. anzupassen.

8. Krankmeldungen und Erstattungen (Abo)

8.1 Für vom Schüler abgesagte oder versäumte Unterrichtsstunden (z.B. durch Krankheit, Kitafest, Schulveranstaltung etc.) ist die Tennisschule nicht nachleistungspflichtig. Nichterscheinen entbindet nicht von der Zahlungspflicht.
8.2 Fällt der Unterricht aus Gründen (z.B. Krankheit, Lehrerfortbildung etc.) die die Tennisschule zu vertreten hat, während der laufenden Sommer- oder Wintersaison mehr als viermal (mehr als 4 Krankheitstage) aus, kann das gezahlte Entgelt auf Antrag (8.5) für die fünfte und evtl. weitere ausgefallene Unterrichtseinheiten (60, 90 oder 120 Minuten-Einheiten) erstattet werden. Hallen- und Platzgebühren sind nicht erstattungsfähig. Geringfügigere Unterrichtsausfälle sind bei der Kalkulation der Entgelte bereits berücksichtigt.
8.3 Die Tennisschule haftet nicht bei höherer Gewalt (z.B. Hitze, Unwetter, Erdbeben, Epidemien, Pandemien etc.) und ist somit bei Unmöglichkeit zur Erbringung ihrer Dienstleistungen vorübergehend freigestellt. Die Tennisschule versucht im Rahmen ihrer Möglichkeiten ausgefallene Termine nachzuholen. Fällt der Unterricht aufgrund höherer Gewalt (z.B. Hitzewelle >40°C) während der laufenden Sommer- oder Wintersaison mehr als viermal aus, kann das gezahlte Entgelt auf Antrag für die fünfte und evtl. weitere ausgefallene Unterrichtseinheiten erstattet werden. Der Antrag auf anteilmäßige Erstattung von Honorarleistungen (Hallen- und Platzgebühren sind nicht erstattungsfähig) ist am Ende der jeweiligen laufenden Saison schriftlich einzureichen (8.5). Nach Ablauf der Frist gilt unsere Leistung als genehmigt. Etwaige Mängelrügen sind dann ausgeschlossen. Fällt aufgrund höherer Gewalt das Tennistraining für einen längeren Zeitraum aus, ruht der Vertrag für den Ausfallzeitraum. Soweit möglich, verlängert sich der Unterrichtsvertrag um den Zeitraum des Unterrichtsausfalls. Die Zahlungspflicht gegenüber der Tennisschule bleibt bei höherer Gewalt bestehen. Training, das aufgrund behördlicher Anordnung (z.B. Lockdown) ausfällt, wird nachgeholt. Sollte aufgrund behördlicher Anordnung (z.B. Lockdown) das Training mehr als 26 Wochen am Stück ausfallen, steht dem Bucher ein außerordentliches Kündigungsrecht zum Ende der Mindestvertragslaufzeit zu.
8.4 Die Tennisschule ist bemüht die unter 8.2 und/oder 8.3 evtl. ausgefallenen Unterrichtseinheiten nachzuholen, erstattet bei Unmöglichkeit aber erst nach der insgesamt vierten unter 8.2 und/oder 8.3 ausgefallenen Trainingseinheit anteilig gezahlte Honorarentgelte für Sommer- oder Wintersaison zurück. Die SuS sollten daher in ihrem Interesse vorgeschlagene Nachholtermine der Tennisschule wahrnehmen (bei Nichtwahrnehmung verfallen die Unterrichtseinheiten ohne Anspruch auf Ersatz).
8.5 Ansprüche aus einer Saison hat der Schüler bis zum Ablauf von einem Monat nach Ende der Saison in Textform gegenüber der Tennisschule (Büro) geltend zu machen. Andernfalls verfallen sie.

9. Unterrichtsort, Aufsicht und Haftung

9.1 Der Unterricht findet auf den Anlagen der unter „Tennisplätze“ (Reiter/Tab: Kontakt) genannten Vereine im Stadtgebiet Berlins statt. Alle Trainingsstätten befinden sich im Umkreis (Radius) von 10 km vom Büro der Tennisschule entfernt. Die Tennisschule ist in ihrer Wahl der Trainingsstätte frei. Die Tennisschule ist zur Leistungserbringung nicht an eine bestimmte Trainingsstätte gebunden und kann jederzeit weitere Trainingsstätten in ihr Leistungsangebot aufnehmen oder streichen. Es wird nach Möglichkeit Rücksicht auf die Wünsche der SuS in Bezug auf die Trainingsstätte genommen. Die SuS haben kein Trainingsanrecht auf eine bestimmte Trainingsstätte der Tennisschule. Ein außerordentliches Kündigungsrecht aufgrund eines Standortwechsels der Tennisschule im genannten Radius steht den SuS daher nicht zu.
9.2 Eine Aufsicht besteht nur während des Unterrichts. Die Erziehungsberechtigten oder deren Vertreter sind verpflichtet, ihre Kinder bis zu einem Alter von sieben Jahren bis zum Eintreffen der/des Lehrer/in zu beaufsichtigen und nach Unterrichtsende pünktlich abzuholen, da eine Aufsicht durch die Tennisschule über die Unterrichtszeit hinaus nicht gewährleistet werden kann. Die Tennisschule übernimmt die gesetzliche Aufsichtspflicht nur während des Unterrichts.
9.3 Die Schüler/innen sind durch die Tennisschule nicht gegen Unfallschäden auf den Unterrichtsplätzen oder auf dem Schulweg versichert.

10. Mitteilung von Änderungen und Datenschutz

10.1 Für das reibungslose Funktionieren des Unterrichtsbetriebes ist es unerlässlich, dass sich die bei der Tennisschulverwaltung in der EDV gespeicherten Daten des Schülers stets auf dem neuesten Stand befinden. Aus diesem Grund hat der Schüler bzw. haben dessen Erziehungsberechtigte der Tennisschulverwaltung Änderungen der Anschrift, der Telefonnummer, der Bankverbindung, etc. jeweils umgehend anzuzeigen.
10.2 Die persönlichen Daten werden bei der Tennisschule elektronisch gespeichert. Eine Weitergabe der Schülerdaten an Dritte erfolgt nur im Rahmen der Tennisplatzbuchungen an den jeweiligen Verein. Nach Beendigung des Unterrichts ist die Tennisschule befugt, die Schülerdaten für die Dauer von 3 Jahren aufzubewahren.

11. Gerichtsstand / Inkrafttreten

11.1 Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Unterrichtsvertrag ist - soweit zulässig - Berlin.
11.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) treten mit Wirkung vom 01.03.2022 in Kraft.

12. Einzeltermin (SaisonFlex) / Schnupperstunde / Sporttherapie

12.1 Nach der Buchung können Unterrichtstermine nicht mehr kostenfrei storniert werden (siehe Widerrufsbelehrung). Im Verhinderungsfall müssen vereinbarte Termine mindestens 48 Stunden vorher abgesagt und verlegt werden. Erfolgt keine fristgerechte Terminverlegung (Absage), fallen Ausfallhonorar und evtl. Platzgebühren an. Einzelterminbuchungen sind im jeweils gebuchten Zeitraum (siehe: Zeitpunkt / Saison [*]) des jeweiligen Buchungsjahres gültig. Einzelterminbuchungen (auch fristgerechte Terminverlegungen) können aus organisatorischen ((Hallen-)Platzbelegungen Sommer-/Wintersaison) und abrechnungstechnischen (Rechnungskreise Sommer-/Wintersaison) Gründen nicht in die Folgesaison verschoben werden. Der Bucher hat dafür Sorge zu tragen, dass Termine vereinbart werden können. Der Bucher hat keinen Anspruch auf eine bestimmte Terminierung seiner gebuchten Stunde(n). In der Regel hält die Tennisschule Einzeltermine am Wochenende ab (Sa - So 7-23 Uhr). Ist eine Kontaktaufnahme mit dem Bucher nicht möglich oder meldet sich dieser im jeweiligen Zeitraum (Zeitpunkt / Saison [*]) zur (erneuten) Terminvereinbarung nicht zurück, entbindet dies den Bucher nicht von der Zahlungspflicht. Als Zahlungsart gilt ausschließlich Vorkasse. Barzahlungen bzw. PayPal-Zahlungen (tsnetzroller) (vor Ort) sind auch möglich.
12.2 Für vom Schüler kurzfristig abgesagte oder versäumte Einzelterminbuchungen ist die Tennisschule nicht nachleistungspflichtig. Nichterscheinen entbindet nicht von der Zahlungspflicht.
12.3 Bei Einzelterminbuchungen gibt es keine Ermäßigung.
12.4 Die Hallenmiete bzw. Platzmiete wird separat in Rechnung (gesonderter Rechnungsposten der Tennisschule) gestellt und für den jeweiligen Verein weiterberechnet. Die getätigte Buchung (Onlinebuchung) bevollmächtigt die Tennisschule zur Buchung der Sommer- oder Wintertermine (Einzelstunden Tennisplätze) für die SuS. Die Hallen- bzw. Platzkosten sind nicht erstattungsfähig (siehe Nutzungsbedingungen der jeweiligen Tennisvereine). Hallen- bzw. Platzkosten werden zur vollen Stunde abgerechnet. (Stornierungsregel Tennisplätze: Bitte beachten Sie, dass die Stornierungsfrist für Einzel- und Abobuchungen einheitlich (mind.) 24 Stunden beträgt. Die Kosten für stornierte Stunden werden bei fristgerechter Stornierung auf Ihr Guthabenkonto (bei der Tennisschule) gebucht und stehen dann für Guthabenbuchungen wieder zur Verfügung. Guthaben verfallen am Ende der Sommer-/Wintersaison ohne Anspruch auf Ersatz - siehe Nutzungsbedingungen der jeweiligen Tennisvereine.)
12.5 Alle Preise sind inkl. MwSt. Bälle und Trainingsmaterialien sind im Preis inbegriffen.
12.6 Fällt der Unterricht aus Gründen, die die Tennisschule zu vertreten hat (z.B. Krankheit), zu einem gebuchten Einzeltermin aus, wird der ausgefallene Termin in der laufenden Sommer- oder Wintersaison nachgeholt.
12.7 Kann aufgrund höherer Gewalt (Überschwemmung, Epidemie, Pandemie, Erdbeben, etc.) das Tennistraining im Buchungszeitraum nicht abgehalten werden, verlängert sich der Buchungszeitraum aus Kulanz um eine weitere Saison zur Terminwahrnehmung für die Bucher. Der Bucher kann bei Eintritt höherer Gewalt seine Buchung (bei Nichtabhaltung) bis vier Wochen nach Beendigung der ausgewählten Saison (s. Buchung) stornieren (ausgenommen Platzgebühren). Die Stornierung bedarf der Textform und ist an das Büro der Tennisschule zu richten. Bei Nichtwahrnehmung der gebuchten Termine verfällt die Buchung ohne Anspruch auf Ersatz.